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Turnusmässige Überprüfung der journalistischen Tätigkeit bei Inhabern eines Presseausweises

Bei dem Presseausweis der Journalistenverbände DPV und bdfj handelt es sich um ein Dokument, welches erst nach Verifizierung der haupt- beziehungsweise zweitberuflich journalistischen Tätigkeit ausgestellt wird. Deshalb ist auch von Mitgliedern jährlich ein neuer Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Presseausweises zu stellen. Das Verfahren dient der Akzeptanz und der Sicherheit im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises von DPV und bdfj. Heute startet die turnusmäßige Prüfung gemäß der internen "Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen". Die Ausstellung des Presseausweises ist im Rahmen der Mitgliedschaft kostenfrei. Wir bedanken uns bei allen Inhabern eines Presseausweises für die Kooperation.